Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Fütterung, Stallbau, Termine, ...
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reh
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Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

Es ist eine Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Planung. Diese Verordnung für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken wird damit um Vorschriften für die Haltung von Kaninchen ergänzt. Inwiefern sie auf Kaninchenzüchter anwendbar ist ist unklar. Wo beginnt der Erwerbszweck? Wenn ich ein Zuchttier verkaufe? Wenn ich überzählige Tiere als Schlachter abgebe?

Man hat nicht den Eindruck, dass entsprechende (z.T. vom Gesetzgeber in Auftrag gegebene) Forschungsergebnisse berücksichtigt wurden.
Hier ein paar Gedanken aus dem Entwurf der Änderung, die ich euch nicht vorenthalten will. Wird dieses Werk irgendwann so Gesetz, wird es eine Verordnung zur Verhinderung der Kaninchenhaltung sein.

Bedeutung von Begriffen
  • Kaninchen: Tiere der Art Oryctolagus cuniculus forma domestica
  • Zuchtkaninchen: zum Zweck der Zucht gehaltene geschlechtsreife Kaninchen;
  • Mastkaninchen: Kaninchen, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, vom Absetzen bis zur Schlachtung (erfolgt i.d.R. mit 3 Monaten);
  • Jungtiere: Kaninchen von der Geburt bis zum Absetzen;
  • Häsin: geschlechtsreifes weibliches Kaninchen;
  • Rammler: geschlechtsreifes männliches Kaninchen;
Die Vorgaben an das Halten von Kaninchen umfassen z.B.
  • keine Einzelhaltung ( Einzelhaltung im Einzelfall zulässig bei gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Gründen)
  • Umgruppierungen sind zu vermeiden
  • am Tag eine Beleuchtungsstärke von mindestens 40 Lux
  • Sichtkontakt zu anderen Kaninchen
  • jederzeit Zugang zu grob strukturiertem Raufutter wie Stroh oder Heu und zu geeignetem Nagematerial
  • ebene Auftrittsflächen von mindestens 10 mm Breite und Spaltenweiten von höchstens 8 mm
  • eine jedem Kaninchen zugängliche, uneingeschränkt nutzbare erhöhte Bodenfläche von mind. 25 x 40 cm, pro Tier mind. 200 cm2, verbissfest, drüber/drunter mind. 25 cm Platz.
  • Ställe müssen Lichtöffnungen von insgesamt mindestens fünf Prozent der Gebäudegrundfläche haben (nicht bei bestehenden Gebäude und unverhältnismäßig hohem Aufwand)
  • bei Temp. ab 30°C darf es im Stall nicht dauerhaft mehr als 3°C wärmer sein.
  • bei unter 10°C darf die durchschnittliche relative Luftfeuchtigkeit im Laufe von 48 Stunden 70% nicht überschreitet.
  • alle Kaninchen müssen mindestens 2x täglich in Augenschein genommen werden.

Die Vorgaben an das Halten von Mastkaninchen umfassen z.B.
  • eine lichte Höhe über mindestens 70% der Bodenfläche von mindestens 60 cm und an keiner Stelle weniger als 40 cm
  • eine Mindestfläche von 6.000 cm2, an einer Seite mindestens 80 cm lang (das sind z.B.80 x 75 cm), ansonsten pro Tier 1000 - 800 cm2, je nach Anzahl.
  • einen jederzeit zugänglicher, abgetrennter, abgedunkelter Bereich mit mind. 2 Öffnungen, der nicht unter der erhöhten Bodenfläche liegt.
  • eine Tränkstelle für max. fünf Tiere
Die Vorgaben an das Halten von Zuchtkaninchen umfassen z.B.
  • mindestens 6.000 cm2 bei Tieren bis 5 kg, bei größeren 6800 cm2, (das sind z.B. 80 x 90cm wobei ja ein Sitzbrett dabei sein darf)
  • eine lichte Höhe über mindestens 70% der Bodenfläche von mindestens 80 cm und an keiner Stelle weniger als 60 cm
  • am einer Woche vor dem Wurftermin muss eine Nestbox zusätzlich zu der genannten Fläche zur Verfügung stehen, mit blickdichter Abtrennung und einer Zugangsvorrichtung, die die Häsin selbst betätigen kann, mind 6 cm hohe Schwelle, mind. 1000 cm2, mind. 25 cm hoch.
  • für jedes Zuchtkaninchen eine Tränkstelle
  • Jungtiere dürfen erst im Alter von über 28 Tagen abgesetzt werden.
  • (1) Das Decken der Häsin darf frühestens am 11. Tag nach dem Wurf erfolgen
Der Halter eines Mastkaninchenbestands muss jeden Tag die tägliche Sterblichkeitsrate jedes Masttages und die kumulative tägliche Mortalitätsrate berechnen. Erreicht die kumulative tägliche Mortalitätsrate eines Mastdurchgangs über fünf Prozent (das ist 1 Tier von 20), muss die Ursache durch einen Tierarzt festgestellt werden.
mit freundlichen Grüßen
reh

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easy007
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

Wow, halte uns doch bitte auf dem Laufenden ob das in dieser Form und ab wann gültig sein wird, danke!
LG Claudi
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reh
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

Ich hoffe, das wird nie und nimmer so gültig sein. Damit ist nämlich jegliche gewerbliche Kaninchenzucht in D gestorben.
Wenn man sich überlegt, dass die Mastiere nach dem Absetzen gerade mal noch 2 Monate leben, also keineswegs sehr lange unter was auch immer für Bedingungen leben ...

Man kann den armen Rammler, damit er nicht von seinem Zwangspartner zerfleischt wird, noch nicht mal bei der Häsin lassen, denn die darf erst am 11. Tag wieder gedeckt werden.

Man stelle sich diese Bedingungen einmal lebhaft bildlich vor und nehme einen kurzen Moment an, man wäre darauf angewiesen, damit auch noch Geld zu verdienen, denn es geht hier nicht um die Heimtierhaltung.
Hast du z.B. 80 cm hohe Ställe von 80x90 für jedes Zuchttier, vom Zwerg bis zum 5kg Tier?
mit freundlichen Grüßen
reh

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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

Hallihallo,
genau da liegt mein Problem, meine Boxen sind einfach nicht sooooo hoch, das wird lustig mit umbauen.... :?
Die ganze Sache soll in diesem Jahr noch Gesetz werden !? Die erwähnen da aber irgendwo eine Frist für Umbauten bei bereits bestehenden Anlagen...
Das mit dem Rammler ist machbar, er wandert einfach genau die eine Woche vor dem errechneten Wurftermin, wo gnädige Frau ihre Wurfkiste mit dem Selbstöffnungsmechanismus (wie soll das bloß aussehen????) bekommt zur nächsten Häsin für drei Wochen und immer so reihum, dann ist er nie allein..... andererseits soll man ja das umsetzen vermeiden.... :roll:
Hm, das kann ja heiter werden....
LG
Claudi
Teddy
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Teddy »

Hi, ich bin auch mal gespannt...

Ich finde es auch ein wenig überzogen - vorallem, wenn dies nur für einen Teil der Tiere gelten soll...
Leider gibt es nämlich viel mehr Nachholbedarf bei Nicht-gewerblicher Haltung...
Angefangen vom Heimkaninchen bis hin zum Mäster, der nur ein paar Tiere hat, diese aber noch enger zusammenpfercht...

Diese Doppelmoral finde ich nicht wirklich toll !

Abwartende Grüße,

Alexandra
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reh
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

Von diesem Jahr weiß ich nichts und ich hoffe, das die um ihre Meinung befragten Menschen reichlich Einspruch erheben und sich das Ganze noch seeehr in die Länge zieht.

Wozu gibt das BMELV Studien in Auftrag wenn es deren Ergebnisse nicht berücksichtigt? Bei Mastkaninchen sind gar keine gravierenden Fußprobleme aufgetreten, wozu dann die ganzen Spaltenmaße? Wenn Rauhfutter da war, wurde Nagematerial kaum beachtet, wozu muss es dann Vorschrift sein.
Warum darf der Tunnel nicht unter der erhöhten Ebene sein und wie soll man die darin befindl. Tiere 2x tgl. in Augenschein nehmen.
Wozu braucht ein Kaninchen jede Menge Tageslicht, wo es doch in der Wildnis den ganzen Tag in seinem Bau sitzt? Bei anderen Tieren sind 3% Fläche vorgeschrieben)
Wozu müssen sie sich sehen, wo sie sich doch viel mehr auf den Geruch verlassen?
Im Winter max. 70% Luftfeuchtigkeit???
mit freundlichen Grüßen
reh

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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

reh hat geschrieben:Von diesem Jahr weiß ich nichts
Hallöchen, das mit "noch dieses Jahr" steht im Leitartikel zu dem Entwurf unter: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standard ... ltung.html
im unteren Abschnitt!!
LG und einen schönen Abend allerseits
Claudi
Teddy
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Teddy »

Hi Reh,

ich denke, daß einige der Vorschriften aus der Versuchstierhaltung in die gewerbliche Haltung rübergeschappt sind...
Aber, wie gesagt, die "private Haltung" ist noch immer außen vor...

Da wird sich im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Richtlinie im Tierschutz-Gesetz noch einiges tun...
Momentan liegen jedoch nur Entwürfe auf dem Tisch und wo es wirklich hingeht weiß man noch nicht so ganz...

Was jedoch sicher ist, ist die Umsetzung zum 1.1.13 !

Bin mal gespannt...

LG,

Alexandra
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

Hi Alexandra, das wird wohl eine Auslegungssache, wo fängt "gewerblich" an? Schon da wo ich mal ein Jungtier, dass ich nicht in der eigenen Zucht einsetze, verkaufe oder eine Zuchthäsin, da ich genug Nachzuchten davon habe? Oder doch erst beim Schlachthasen? In dem Leitwort zu diesem Entwurf geht es ausdrücklich nicht mal um "gewerblich", sondern allgemein um die Haltungsbedingungen von Mast- und Zuchtkaninchen, egal ob wir sie behalten, verkaufen oder verschenken ..... ;-)
Gelten werden diese Vorschriften dann allein schon fürs Züchten!
LG
Claudi
Teddy
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Teddy »

Hi Claudi,

das stimmt so nicht... Habe die Zahlen eben nicht hier, aber die Gewerbliche hängt mit der Anzahl Tieren + Würfen zusammen.

Und bisher geht es echt nur um die Gewerblichen !
Das habe ich auch irgendwo gelesen - da wurde ganz deutlich gesagt, daß es nicht um das Kaninchen des Kindes geht...

Wie groß wäre denn der Aufschrei, wenn es den "normalen" Bürger erwischt... Da wären die Wählerstimmen gleich weg...

LG,

Alexandra
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

Hi Alexandra,
hm, da hast Du Recht, da steht im Leitartikel "Zucht- und Mastkaninchen", aber was ist bitteschön mit der privaten Kinderzimmer-Bettkasten-Zucht??? In dem Artikel wird nicht festgelegt, ab welcher Anzahl von weiblichen Tieren respektive Würfen im Jahr man von Zucht spricht! Das sollte dann doch bitte auch klar definiert sein. Da finde ich aber in dem Entwurf erstmal keine Zahl, sollte ich vielleicht noch mal genau nachlesen. Wenn es jemand schon weiß, bitte posten, danke! Da steht auf jeden Fall: "Stärker in die Pflicht genommen werden außerdem die Tierhalter", also auch jeder private??
LG Claudi
Teddy
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Teddy »

Hi Claudi,

die Grenze liegt wohl bei 100 Jungtieren / Jahr, bzw. mehr als 2000,- € pro Jahr an Verkaufserlös.
Ist also eine ganze Menge... Zumindest bei den kleinen Rassen.
Bei den Großen erreicht man die schneller ;-))

Kann Dir jetzt aber ad hoc nicht die Quelle nennen...
Die kennt Reh doch sicher ;-)

LG,

Alexandra
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

Ich hab mal den Leitartikel zu dem Entwurf von der Seite des BMELV herkopiert:
Kaninchenhaltung
Mit dem Ziel, die Unterbringung und Pflege von Mast- und Zuchtkaninchen rechtsverbindlich und konkret zu regeln, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Bundesländern und den Verbänden einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.

Demnach sollen für diese Tiere erstmals detaillierte Anforderungen und klare Regelungen für die Mindestgröße der Ställe sowie die Bodengestaltung und die Strukturierung von Haltungseinrichtungen oder auch das Angebot an Beschäftigungsmaterial festgelegt werden.

Orientierung an den Bedürfnissen der Tiere
Der Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums orientiert sich eng an den Bedürfnissen der Tiere und berücksichtigt auch das typische Bewegungsverhalten von Kaninchen, wie die so genannten Hoppel-Sprünge und die aufgerichtete Haltung. So muss der Boden in den Ställen künftig mit rutschfesten, trittsicheren Unterlagen sowie trockenen Liegeflächen ausgestattet sein. Die Tiere dürfen nicht isoliert gehalten werden. Kaninchen haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Sie bilden stabile Gruppen und nehmen häufig Kontakt miteinander auf. Alle Tiere müssen Zugang haben zu strukturiertem Raufutter wie Stroh oder Heu und zu geeignetem Nagematerial. Damit wird dem typischen Verhalten wie Nagen, Scharren oder Graben Rechnung getragen. Neben Größe des Stalles und Strukturierung sorgen auch die klaren Vorgaben zur Beleuchtung und Raumtemperatur sowie die Vorgabe einer erhöhten Ebene im Stall für ein möglichst hohes Wohlbefinden der Tiere.

Tierhalter werden stärker in die Pflicht genommen
Stärker in die Pflicht genommen werden außerdem die Tierhalter: Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass der Halter seine Tiere mindestens zwei Mal pro Tag in Augenschein nehmen muss. Bestimmte Prophylaxemaßnahmen werden ebenfalls Pflicht. Soweit es der Gesundheitszustand eines Tieres erfordert, muss ein Tierarzt konsultiert werden. Die Verordnung sorgt für mehr Transparenz und erleichtert damit die Überwachung der Betriebe durch die zuständigen Behörden der Länder. So muss der Tierhalter über seine Bestände genaue Aufzeichnungen führen. Wer Zuchtkaninchen hält, wird verpflichtet, den Zuchtverlauf zu dokumentieren, zum Beispiel die Zahl der Würfe pro Häsin und die Zahl der Jungtiere pro Wurf.

Bisher gelten für die erwerbsmäßige Zucht und Haltung von Kaninchen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – spezifische Vorschriften hingegen existierten bisher nicht. Nach der Beratung des neuen Verordnungsentwurfes mit den Bundesländern, Verbänden und der Tierschutzkommission werden die neuen Regelungen dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Die Vorschriften erfordern teilweise Neu- und Umbaumaßnahmen bestehender, praxisüblicher Haltungseinrichtungen für Zucht- und Mastkaninchen. Bei den bestehenden Haltungsanlagen wird den Tierhaltern für diese Maßnahmen eine Frist zwischen einem bis acht Jahren eingeräumt. Alle anderen Regelungen müssen unmittelbar umgesetzt werden.
Nachdenkliche Grüße
Claudi
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

Zahlen zur Anzahl der Häsinnen / Würfe pro Jahr / Erlöse erstmal Fehlanzeige. Wer immer die Zahlen findet, bitte posten!
LG
Teddy
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Teddy »

...Und das BMELV ist auch an der Umsetzung der EU-Richtlinie dran...

Also zwei Fliegen mit einer Klappe...

LG,

Alexandra
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von easy007 »

Hihi, ich bin ja mal auf diese Zugangsvorrichtung zur Wurfkiste gespannt, die die Häsin selbst betätigen soll.....kann sich einer von Euch was darunter vorstellen? Also ich ehrlich gesagt nicht. Bilder wären da spitze, falls jemand schon so was gebaut hat! :angel:
LG
Claudi
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Xaya »

In der Schweiz liegt die Grenze zur Gewerbsmässigkeit bei "Absatz von mehr als 100 Jungtieren als Heimtiere pro Jahr (nicht Fleischproduktion)".
(http://www.bvet.admin.ch/tsp/02242/0224 ... bNoKSn6A--)

Falls es euch interessiert sind hier die schweizerischen Bestimmungen zur Kaninchenhaltung zu finden:
http://www.bvet.admin.ch/tsp/02262/0266 ... ml?lang=de

Und hier der Gesetzestext dazu:

Art. 65 TSchV Gehege
1 Gehege müssen:
a. eine Bodenfläche nach Anhang 1 Tabelle 8 Ziffer 1 aufweisen (bis 2,3 kg sind das 3400cm2 mit 40cm Höhe; bei über 5,5kg 9300cm2 und 60cm Höhe) oder, wenn die Bodenfläche kleiner ist, mit einer um mindestens 20 cm erhöhten Fläche ausgestattet sein, auf der die Tiere ausgestreckt liegen können;
b. mindestens in einem Teilbereich so hoch sein, dass die Tiere aufrecht sitzen können.
2 Gehege müssen mit einem abgedunkelten Bereich ausgestattet sein, in den sich die Tiere zurückziehen können.
3 Gehege ohne Einstreu dürfen nur in klimatisierten Räumen verwendet werden.
4 Gehege für hochträchtige Zibben müssen mit Nestkammern ausgestattet sein. Die Tiere müssen die Nestkammern mit Stroh oder anderem geeignetem Nestmaterial auspolstern können. Zibben müssen sich von ihren Jungen in ein anderes Abteil oder auf eine erhöhte Fläche zurückziehen können.
Art. 33 HaustierV Abgedunkelte Bereiche
Abgedunkelte Bereiche können mit unterschiedlichen Mitteln, wie durch eine erhöhte Fläche oder eine andere oben abgeschlossene Struktur oder eine teilweise Abdeckung der Gitterfrontseite, erreicht werden. Die Beleuchtungs- stärke muss im Bereich der Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen und im Zentrum des übrigen Aktivitätsbereiches mindestens 15 Lux betragen.
Art. 64 TSchV Beschäftigung sowie Gruppenhaltung von Jungtieren
1 Kaninchen müssen täglich mit grob strukturiertem Futter wie Heu oder Stroh versorgt werden sowie ständig Objekte zum Benagen zur Verfügung haben.
2 Jungtiere dürfen in den ersten acht Wochen nicht einzeln gehalten werden.
Zur Gruppenhaltung wird gesagt: Die Gruppenhaltung von Kaninchen ist aus verschiedenen Gründen nicht einfach. Sie stellt hohe An- sprüche an das Management, an die bauliche Gestaltung sowie an die Hygiene. Alternative Haltungssysteme, d.h. insbesondere Gruppen- und Freilandhaltung, verlangen von den Tierbe- treuenden mehr Wissen, eine sorgfältigere Arbeitsweise und eine gute Beobachtungsgabe. Sie müssen viel über die Biologie und das Verhalten ihrer Tiere wissen.
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reh
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

In dem Leitwort zu diesem Entwurf geht es ausdrücklich nicht mal um "gewerblich", sondern allgemein um die Haltungsbedingungen von Mast- und Zuchtkaninchen
Es geht (zumindestens eigentlich) um gewerbliche Mast (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Die dort vorhandenen Tiere unterteilt man in Zuchtkaninchen (was nichts mit Rasse- oder Häschenzüchtern zu tun hat, sondern die Eltern der Masttiere meint) und Mastkaninchen (die zu mästenden Jungen).
ich denke, daß einige der Vorschriften aus der Versuchstierhaltung in die gewerbliche Haltung rübergeschappt sind...
Nein, denn die sind vernünftiger. Die EU-Versuchstierrichtlinie besagt:
Weniger als 10 Wochen alte Kaninchen:
Alter | Mindestgröße der Unterbringung (in cm2) | Mindestbodenfläche je Tier (cm2) | Mindesthöhe (cm)
Vom Absetzen bis zur 7. Lebenswoche | 4000 | 800 | 40
Von der 7. bis zur 10. Lebenswoche | 4000 | 1200 | 40

Über 10 Wochen alte Kaninchen:
Körpergewicht des ausgewachsenen Tieres (in kg) | Mindestbodenfläche für ein oder zwei harmonisierende Tiere (cm2) | Mindesthöhe (cm) | Datum gemäß Artikel 33 Absatz 2 |
unter 3 | 3500 | 45
3 bis 5 | 4200 | 45
über 5 | 5400 | 60
Für das dritte, vierte, fünfte und sechste Kaninchen werden jeweils mindestens 3000 cm2, für jedes weitere Kaninchen mindestens 2500 cm2 zusätzliche Bodenfläche benötigt.

Muttertier mit Wurf
Gewicht des Muttertieres (kg) | Mindestgröße der Unterbringung (in cm2) | Zusatzfläche für Nestkästen (cm2) | Mindesthöhe (cm)
unter 3 | 3500 | 1000 | 45
3 bis 5 | 4200 | 1200 | 45
über 5 | 5400 | 1400 | 60
mit freundlichen Grüßen
reh

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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

Vielleicht interessiert sich in dem Zusammenhang auch jemand hierfür: Bio-Kaninchenhaltung in Deutschland – derzeitige Situation und Stand des Wissens (2010)
mit freundlichen Grüßen
reh

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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

http://ojs.upv.es/index.php/wrs/article/view/675
Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, das eine soziale Beziehung zwischen Kaninchen in benachbarten Käfigen auch durch Geruchskontakt aufgebaut werden kann:
In conclusion, the results show that a social relationship among rabbits housed in contiguous case could be established by sniffing. Although specific sniffing seems to be no longer necessary when the rabbits
have identified each other.
mit freundlichen Grüßen
reh

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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

Hier könnt ihr die :arrow: Stellungnahme der WRSA :arrowl: zu dem Entwurf lesen.
mit freundlichen Grüßen
reh

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Julia82
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Julia82 »

Das ist schon ziemlich peinlich für Frau Aigner und das ganze Ministerium. Und in der Haut desjenigen, der von Kaninchenzucht anscheinend gar nichts versteht und sich mit copy & paste aus anderen Richtlinien zu Schlachttieren beholfen hat, möchte ich auch nicht stecken. Der tut mir fast leid. Ich hoffe nur das die Stellungnahme des WRSA auch gelesen wird und es zu einer Überarbeitung kommt. Ansonsten, sieht es wirklich ganz düster aus, insbesonderen wenn das ganze dann vielleicht auch wirklich noch für die Rassezüchter gelten sollte...
klausII
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von klausII »

Hallo,
ich bin neu hier im Forum, und habe mich hauptsächlich wegen diesen Thema angemeldet. Ich kann Julia82 nur unterstützen.
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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von reh »

Man darf hier auch ganz unangemeldet seine Meinung kundtun ;-)
mit freundlichen Grüßen
reh

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Re: Vorgaben zur Haltung von Kaninchen

Beitrag von Lupinchen »

Ich als Liebhaber-Kaninchenhalterin bin auf diesen Thread nur durch Zufall gestoßen - ich wurde gefragt ob es eine Möglichkeit gäbe gegen eine angebliche Züchterin vorzugehen die 4 bis 5 Kaninchen jugendlichen Alters auf einer Fläche von 50 x 30 cm unterbringt - Hygiene ist ebenfalls sehr... naja...

Ich bin gerade etwas amüsiert dass für viele hier anscheinend eine Höhe von 60 cm oder eine Fläche von 0,6 qm pro Tier ein Problem darstellen. Für Liebhaberhalter die dem Tierschutz nahestehen gelten da ganz andere Werte: 2 qm pro Fellnase zuzüglich Auslauf, oder 3 qm pro Fellnase. Sozialkontakte selbstverständlich.

Ich frage mich, wie ihr eure Tiere gesund erhaltet wenn sie kaum Bewegungsmöglichkeiten haben. Ich habe einmal ein Tier aus einer Boxenhaltung mit 60 x 80 x 60 übernommen, und musste feststellen dass er nach 3 Jahren unter so extremen Bewegungsstörungen durch Muskelabbau litt dass es ein halbes Jahr brauchte um das zu korrigieren.

Eigentlich sollte doch jeder Züchter ein Interesse daran haben, möglichst gesunde Tiere zu haben? Warum dann so wenig Platz?
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