von Melanie Kaczmarek » 14. Feb 2010 12:38
Nun, der BDK bietet durchaus mehr Möglichkeiten, als nur die BLS in Hannover. Auch im BDK gibt es Jungtier- und Vereinsschauen, darüber hinaus in NRW eine LandesLeistungsSchau.
Das alte Rassen und "junge Rassen" beim BDK eine Herberge finden, verwundert doch vor dem Hintergrund der absolut restriktiven Zulassungsbedingungen, vom "Aufnahmestopp" ganz zu schweigen, nicht. Allein die Tatsache, dass der Bewerber für eine "Neuzucht" oder die "Nachzucht einer ausländischen Rasse", ja selbst wenn die Rasse im EE-Standard schon enthalten ist, mindestens 5 Jahre erfolgreich eine im ZDRK anerkannte Rasse "erfolgreich" (was das heißt, wird sicherheitshalber nicht definiert) gezüchtet haben muss, schreckt die meisten doch schon ab.
Dann müssen ja immerhin mindestens 5 "Neu/Nachzüchter" aus drei Landesverbänden für eine positive Bescheidung der Anträge, die vom Verein, dem Kreisverband und dem Landesverband genehmigt werden müssen, bevor sie der (Bundes-) Standardkommission vorgelegt werden, zusammenkommen. Und zwar nicht bezogen auf eine Rasse, sondern je Farbenschlag einer Rasse. Nach Genehmigung darf erst mit der Zucht begonnen werden. Alle vorher gezogenen Tiere landen bei Liebhabern, oder auf dem Teller! Nach acht Jahren, an denen die Züchter die Bundes- bzw. Bundesrammlerschauen beschickt haben, und sich die Züchterschar auf mindestens 10 Züchter aus 5 Landesverbänden erhöht hat, gleichzeitig je Rasse und Farbe mindestens über mehrere Jahre 400 Tiere tätowiert wurden, kann die Rasse dann endlich anerkannt werden. Aus diesen 8 Jahren werden in der Regel aber 15 Jahre. In dieser Zeit unterliegt der Züchter einer engmaschigen Kontrolle, gleichzeitig können ihm diverse Auflagen, z.B. über die Abgabetiere, auferlegt werden.
Der Verfahrensablauf beim BDK ist wesentlich einfacher. Nachzuchten und Neuzuchten werden im ersten Jahr durch die PR plus Präsidium (=Standardkommission) beurteilt. Das ist mehr oder weniger ein "Workshop", wo die Tiere und der vorzulegende Standardentwurf besprochen werden. Daraus ergeben sich wertvolle Hinweise auf die weitere Zucht, ob der Standard passt, und ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf Neu/Nachzucht zu stellen. Ist die Rasse bereits in einem Standard (ausländischer oder EE-Standard, oder historischem, z.B. Bewertungsbestimmungen sozialistischer Länder) enthalten, so kann die Standardkommission eine sofortige Aufnahme (mit oder ohne Übergangsvorschriften) beschliessen, oder aber ein formelles Aufnahmeverfahren beginnt. Dieses Aufnahmeverfahren wird, wenn die Rasse ausreichend durchgezüchtet ist, und dies durch die Ausstellungen unter Beweis gestellt wird, nach drei Jahren durch die Anerkennung belohnt. Bei den Rassen, die noch nicht "so weit" sind, beispielsweise bei den Löwen- und Teddykaninchen, wird bereits von vorneherein der Zeitraum großzügiger bemessen. Auch im BDK sollten mehrere Züchter sich der Rasse annehmen. Aber es wird keine Fixierung auf einen bestimmten Farbenschlag erwartet. Die Klein Rex, seit einigen Jahren Nachzüchtung im BDK, finden derzeit noch keine Zulassung, da nur ein einziger Züchter ausgestellt hat. Erst 2010 ist eine weitere Züchterin dabei ... also vielleicht kann die Anerkennung in diesem Jahr erfolgen. Besondere Voraussetzungen - außer ausreichendem Stallraum etc. - werden an die Züchter nicht gestellt.
Wir sind uns sicher, dass 2010 weitere Rassen für das Neu/Nachzuchtverfahren vorgestellt werden:
Zwergwidder niederl. Typs, Hasenzwerge, Satinzwergwidder und Rexzwergwidder gehören auf jeden Fall dazu, vielleicht auch Westfalen-Schecken, die dazu passenden Widder, Satinangora, Gotlander Kaninchen, Sächsische Hermelin, Polnische Weiße ...
Allen Kaninchenzüchtern und Liebhabern ein "Gut Zucht"!
Melanie Kaczmarek
Vorsitzende 9D2 "kleine Freunde"
47652 Weeze/Niederrhein
http://kaninchen9d2.meinehomepage.com
Nun, der BDK bietet durchaus mehr Möglichkeiten, als nur die BLS in Hannover. Auch im BDK gibt es Jungtier- und Vereinsschauen, darüber hinaus in NRW eine LandesLeistungsSchau.
Das alte Rassen und "junge Rassen" beim BDK eine Herberge finden, verwundert doch vor dem Hintergrund der absolut restriktiven Zulassungsbedingungen, vom "Aufnahmestopp" ganz zu schweigen, nicht. Allein die Tatsache, dass der Bewerber für eine "Neuzucht" oder die "Nachzucht einer ausländischen Rasse", ja selbst wenn die Rasse im EE-Standard schon enthalten ist, mindestens 5 Jahre erfolgreich eine im ZDRK anerkannte Rasse "erfolgreich" (was das heißt, wird sicherheitshalber nicht definiert) gezüchtet haben muss, schreckt die meisten doch schon ab.
Dann müssen ja immerhin mindestens 5 "Neu/Nachzüchter" aus drei Landesverbänden für eine positive Bescheidung der Anträge, die vom Verein, dem Kreisverband und dem Landesverband genehmigt werden müssen, bevor sie der (Bundes-) Standardkommission vorgelegt werden, zusammenkommen. Und zwar nicht bezogen auf eine Rasse, sondern je Farbenschlag einer Rasse. Nach Genehmigung darf erst mit der Zucht begonnen werden. Alle vorher gezogenen Tiere landen bei Liebhabern, oder auf dem Teller! Nach acht Jahren, an denen die Züchter die Bundes- bzw. Bundesrammlerschauen beschickt haben, und sich die Züchterschar auf mindestens 10 Züchter aus 5 Landesverbänden erhöht hat, gleichzeitig je Rasse und Farbe mindestens über mehrere Jahre 400 Tiere tätowiert wurden, kann die Rasse dann endlich anerkannt werden. Aus diesen 8 Jahren werden in der Regel aber 15 Jahre. In dieser Zeit unterliegt der Züchter einer engmaschigen Kontrolle, gleichzeitig können ihm diverse Auflagen, z.B. über die Abgabetiere, auferlegt werden.
Der Verfahrensablauf beim BDK ist wesentlich einfacher. Nachzuchten und Neuzuchten werden im ersten Jahr durch die PR plus Präsidium (=Standardkommission) beurteilt. Das ist mehr oder weniger ein "Workshop", wo die Tiere und der vorzulegende Standardentwurf besprochen werden. Daraus ergeben sich wertvolle Hinweise auf die weitere Zucht, ob der Standard passt, und ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf Neu/Nachzucht zu stellen. Ist die Rasse bereits in einem Standard (ausländischer oder EE-Standard, oder historischem, z.B. Bewertungsbestimmungen sozialistischer Länder) enthalten, so kann die Standardkommission eine sofortige Aufnahme (mit oder ohne Übergangsvorschriften) beschliessen, oder aber ein formelles Aufnahmeverfahren beginnt. Dieses Aufnahmeverfahren wird, wenn die Rasse ausreichend durchgezüchtet ist, und dies durch die Ausstellungen unter Beweis gestellt wird, nach drei Jahren durch die Anerkennung belohnt. Bei den Rassen, die noch nicht "so weit" sind, beispielsweise bei den Löwen- und Teddykaninchen, wird bereits von vorneherein der Zeitraum großzügiger bemessen. Auch im BDK sollten mehrere Züchter sich der Rasse annehmen. Aber es wird keine Fixierung auf einen bestimmten Farbenschlag erwartet. Die Klein Rex, seit einigen Jahren Nachzüchtung im BDK, finden derzeit noch keine Zulassung, da nur ein einziger Züchter ausgestellt hat. Erst 2010 ist eine weitere Züchterin dabei ... also vielleicht kann die Anerkennung in diesem Jahr erfolgen. Besondere Voraussetzungen - außer ausreichendem Stallraum etc. - werden an die Züchter nicht gestellt.
Wir sind uns sicher, dass 2010 weitere Rassen für das Neu/Nachzuchtverfahren vorgestellt werden:
Zwergwidder niederl. Typs, Hasenzwerge, Satinzwergwidder und Rexzwergwidder gehören auf jeden Fall dazu, vielleicht auch Westfalen-Schecken, die dazu passenden Widder, Satinangora, Gotlander Kaninchen, Sächsische Hermelin, Polnische Weiße ...
Allen Kaninchenzüchtern und Liebhabern ein "Gut Zucht"!
Melanie Kaczmarek
Vorsitzende 9D2 "kleine Freunde"
47652 Weeze/Niederrhein
http://kaninchen9d2.meinehomepage.com