"Welfare" in der Kaninchenhaltung
Kaninchenhaltung unter den Aspekten von Tierschutz und Verhalten

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Artikeltyp: Fachartikel, Veröffentlicht am 4. Sep 2006 22:22 von reh
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Autor: Prof. Dr. Steffen Hoy, Justus-Liebig-Universität Gießen

Die Haltung von Tieren, insbesondere auch die von Kaninchen, wird häufig sehr emotional diskutiert. „Welfare“ spielt dabei eine große Rolle, wobei oft nicht klar zu sein scheint, was darunter zu verstehen ist. Auf dem 8. Weltkongress für Kaninchen im Jahre 2004 in Mexiko wurde eine Rangfolge der Kriterien für „Welfare“ definiert. Danach ist der wichtigste Welfare-Indikator für eine tiergerechte Haltung eine niedrige (möglichst natürlich keine), unvermeidbare Sterblichkeit. An zweiter Stelle folgt eine geringe, unvermeidliche Erkrankungshäufigkeit. Dies schließt möglichst geringe Prozentsätze infektiös und nicht infektiös bedingter Krankheiten wie auch das weitgehende Freisein von Verletzungen und anderen vermeidbaren Schäden ein.

Welfare-Indikatoren zur Beurteilung von Tierhaltungen (nach VERGA 2000 und Hoy 2004)

  1. Sterblichkeit
    keine oder niedrige (unvermeidbare) Sterblichkeit
  2. Gesundheitsstatus/Krankheitshäufigkeit
    niedrige (unvermeidbare) Krankheitshäufigkeit
    möglichst geringe Häufigkeiten infektiös und nicht infektiös bedingter Krankheiten
    weitgehendes Freisein von Verletzungen und anderen vermeidbaren Schäden
  3. Physiologie
    physiologische Kenngrößen (Hormon-Konzentrationen, Herzfrequenz, immunologische Reaktionen) im Normbereich
  4. Verhalten
    arttypisches Verhalten
    keine Verhaltensabweichungen oder gar Verhaltensstörungen
    Reaktionen auf Verhaltenstests
  5. Leistungsdaten
    Zunahmen, Milchleistung
    Futterverwertung
    Fruchtbarkeitsleistung
Als weitere Welfare-Parameter können physiologische Kenngrößen, wie z.B. die Konzentration von (Stress-)Hormonen, Herzfrequenz und Reaktionen des Immunsystems, herangezogen werden. Die technische Schwierigkeit besteht darin, dass diese Indikatoren zumeist nicht „vor Ort“, also im Stall oder im Gehege, erfasst werden können, sondern aufwändige Laboruntersuchungen erfordern. Eine vierte Gruppe von Welfare-Indikatoren sind Verhaltensparameter. Wenn das Normalverhalten von Tieren bekannt ist, können Verhaltensuntersuchungen Auskunft über Abweichungen bis hin zu Störungen als Ergebnis einer ungenügenden Haltung geben. Das Verhalten kann durch spezielle Untersuchungen (sogenannte Ethogramme) ermittelt werden. Darunter wird eine detaillierte Erfassung der bei einer Tierart oder Altersklasse (z.B. Jungtiere, erwachsene Tiere) auftretenden Verhaltensweisen in Raum (z.B. im Freigehege oder in Ställen) und Zeit (z.B. in 24 Stunden - tagsüber und in der Nacht) verstanden, wobei man sich aus praktischen Gründen häufig auf ausgewählte Verhaltensaspekte konzentriert (z.B. Mutter-Kind-Beziehung). Als Hilfskriterium kann das Verhalten in bestimmten Testsituationen herangezogen werden (z.B. Wahlversuche, bei denen die Tiere zwischen verschiedenen Liegebereichen auswählen können). Schließlich zählen Leistungsdaten (täglicher Lebendmassezuwachs, Futterverwertung, Fruchtbarkeit) zu den Welfare-Kriterien. Hohe Leistungen allein sind dabei allerdings kein Hinweis auf ein hohes „Welfare-Niveau“, eine geringe Leistung bei vorhandener genetischer Veranlagung weist jedoch auf Probleme bei der Umweltgestaltung hin.

Tierschutz in der Kaninchenhaltung

Für die Kaninchenhaltung gilt - wie auch für die Haltung anderer Nutz-, Heim-, Begleit- oder Zootiere - das Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1998 (bisher mehrmals aktualisiert). Dieses Gesetz ist in vielen Punkten relativ allgemein gehalten. Maßgeblich für alle Tiere sind die Paragrafen 1 und 2. In § 1 heißt es:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2).

Nach § 2a ist das zuständige Bundesministerium ermächtigt, die Anforderungen an die Unterbringung der Tiere, den Transport, das Stallklima, die Fütterung und Pflege usw. genauer zu bestimmen und Verordnungen zu erlassen (sogenannter Ermächtigungs-Paragraf). Während für die Legehennen und die Kälber derartige Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren, gibt es für die Haltung von Rasse-Kaninchen bzw. Wirtschafts-Kaninchen bislang keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. In einer Kommission des Europarates, in dem alle europäischen Länder vertreten sind, wird seit Jahren versucht, detaillierte Haltungsvorgaben zu erarbeiten, die zukünftig dann in nationales Recht der einzelnen Länder umgesetzt werden müssten. Bislang gehen die Meinungen vor allem zwischen den skandinavischen Ländern und den südeuropäischen Ländern bezüglich der tierschutzrechtlichen Vorgaben so weit auseinander, dass noch keine Einigung erzielt wurde.
Anforderungen existieren allerdings hinsichtlich des Transportes von Kaninchen, die in der Tierschutz-Transportverordnung aus dem Jahre 1997 festgelegt sind.

Die Haltung von Kaninchen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Tierschutzes bedeutet
  • keine höhere als eine unvermeidbare Verlustrate (Sterblichkeit)
  • unverletzte Körper und ein guter Gesundheitszustand (nicht mehr als unvermeidbare Erkrankungsfälle)
  • ein artspezifisches Verhalten der Hauskaninchen
  • eine körperliche Entwicklung der Tiere entsprechend Alter und Geschlecht sowie
  • Leistungen im Normbereich der Art bzw. Rasse (verändert nach Swenshon 1997 und Lange 1998).
Nicht in Übereinstimmung mit Tierschutzanforderungen sind Kaninchenhaltungen, in denen Verletzungen (Schäden), Schmerzen und vermeidbare Leiden bei den Tieren auftreten, die durch eine notwendige Pflege und gesundheitsprophylaktische Maßnahmen (Impfung, Behandlung, Hygiene) hätten vermieden werden können.

Die generellen Anforderungen an die Haltung von Kaninchen sind im folgenden zusammengefasst.
  • keine Schmerzen, keine vermeidbaren Leiden und keine Verletzungen bedingt durch das Haltungssystem (Boden, Wände, Ausstattung)
  • Schutz vor Ekto- und Endoparasiten sowie (bei Freilandhaltung) vor natürlichen Feinden
  • Versorgung mit Futter und Wasser entsprechend dem Bedarf (zumindest Wasser zur freien Aufnahme)
  • Schutz vor schädlichen Klimaeinflüssen
  • Ableitung von Gasen, Staub und pathogenen Keimen aus dem Kaninchen-Stall
  • Trennung der Tiere von ihren Exkrementen durch einen perforierten Boden - wo immer möglich (vor allem bei der intensiven Haltung)
  • Bewirtschaftung der Haltung/des Stalles/des Abteiles zumindest in zeitlichen Abständen nach dem "Alles raus - Alles rein"-Prinzip mit zwischengeschalteter Reinigung und Desinfektion
  • Nutzung von Beschäftigungsmaterial (Knabberhölzer, Stroh zur Beschäftigung, zweite Haltungsebene), um die Haltung vor allem bei einstreuloser Aufstallung auf perforiertem Boden anzureichern
  • sachkundiger Umgang mit den Tieren (sicheres und schnelles Fangen - kein Erschrecken, keine Verletzungen)
Von der Haltung dürfen keine Schmerzen, Leiden und Schäden ausgehen. Die Vorbeuge insbesondere von Endoparasiten (z.B. Kokzidien, Würmer) hat eine große Bedeutung bei eingestreuten, Auslauf- oder Freilandhaltungen. Zur Minderung des Infektionsdruckes in der intensiven Kaninchenhaltung müssen Gase, Stäube und Krankheitskeime über eine funktionstüchtige Lüftung ständig aus dem Aufenthaltsbereich der Tiere entfernt werden. Wo immer dies baulich möglich ist (vor allem aber in großen Kaninchenbeständen mit Gruppenhaltung), sollten die Tiere durch einen perforierten Boden von ihren Exkrementen getrennt werden. Es ist dringend zu empfehlen, einzelne Abteile oder Ställe zumindest von Zeit zu Zeit (z.B. nach Ausstallung von Mastkaninchen) zu räumen, zu reinigen und zu desinfizieren (Alles raus - Alles rein-Bewirtschaftung), um Infektionsketten zu unterbrechen. Es ist eine Erfahrung aus der intensiven Geflügel- und Schweineproduktion, dass bei Nichtbeachtung dieses hygienischen Grundsatzes die Krankheitshäufigkeit zunimmt und die Verluste ansteigen. Diskutiert wird gegenwärtig die Anreicherung vor allem einstreuloser Haltungssysteme mit perforiertem Boden durch Beschäftigungsmaterial und/oder das Anbieten einer zweiten Haltungsebene. Eine erhöhte Sitzfläche bietet z.B. eine Rückzugsmöglichkeit für die Häsin vor den häufigen Saugversuchen der Jungen und zugleich ein Versteck für die Jungtiere bzw. die Mastkaninchen. Eigene Untersuchungen zeigten, dass bei etwa 90 % aller Saugversuche sich die Häsin durch einen Sprung auf die erhöhte Sitzfläche dem Drängen der Jungtiere entzog. War keine zweite Haltungsebene vorhanden, musste die Häsin sich auf den Boden pressen, um die Versuche der Jungen abzuwehren. Sowohl beim Anbieten von Beschäftigungsmaterial als auch beim Einbau eines erhöhten Sitzes müssen hygienische Grundsätze beachtet werden. Knabberhölzer o.ä. sollten hängen, damit sie nicht in die Kotecke geschoben werden können. Auf der erhöhten Plattform darf keine Kotecke entstehen. Somit sind weitere Untersuchungen zu dieser Thematik erforderlich. Hinsichtlich der Fläche bei der Einzelhaltung von Zuchthäsinnen mit Jungtieren sieht ein Vorschlag des Ständigen Komitees des Europarates für Tierschutz ein Maß von 3600 cm2 bei einer Boxenhöhe von 35 cm für 4,5 bis 5,5 kg schwere Häsinnen vor, wenn keine erhöhte Sitzebene vorhanden ist. Wird eine zweite Haltungsebene angeboten (1000 cm2 Fläche in 25 cm Höhe), steigt die Boxenhöhe auf 60 cm und die Grundfläche kann auf 3000 cm2 verringert werden. Aus der Sicht des Verhaltens ist die Nutzung der dritten Dimension (= eine erhöhte Sitz- und Aktionsfläche) wichtiger als das Angebot einer größeren Fläche! Natürlich ist es jederzeit möglich, mehr Fläche anzubieten. In der Rassekaninchenhaltung wird dies praktiziert.
Hinsichtlich des Beschäftigungsangebots liegen einige neue Ergebnisse vor (z.T. auf dem Weltkongress in Mexiko 2004 vorgestellt), wonach Holzstücke in den Boxen keinen negativen Einfluss auf die Leistungen der Tiere haben, aber zu weniger Verhaltensstörungen führen. Welfare-"freundliche" Haltungen mit einer erhöhten Kunststoff-Plattform und Knabbermaterial haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mast- und Schlachtleistung der Tiere.

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass
  • Beschäftigungsmaterial (Stroh, Heu, Knabbermaterial o.ä.) zu einer tierfreundlichen Haltung gehört, allerdings
  • auch hygienische Aspekte dabei zu berücksichtigen sind (Aufhängen des Knabberholzes).
Bezüglich der Haltung von Mastkaninchen ist festzustellen, dass Gruppengröße und Besatzdichte miteinander im Zusammenhang stehen. Nach Bessei (2004) und den Empfehlungen der Deutschen Gruppe der World Rabbit Science Association (WRSA) sollte die Gruppengröße etwa 10 Tiere (6 bis 20 Mastkaninchen) betragen. Der Prozentsatz männlicher Tiere scheint für die zunehmende Häufigkeit von aggressivem Verhalten und von Verletzungen verantwortlich zu sein. Die Besatzdichte sollte im Abschnitt vom Absetzen bis 6 Wochen danach 0,04 m2/Tier betragen. Für ein Lebendgewicht bis 3,3 kg ist dieser Wert zu verdoppeln (0,08 m2/Tier).

Auf dem Kongress in Mexiko wurden ungarische Ergebnisse aus Wahlversuchen mit Kaninchen vorgestellt, die das Zusammenspiel von Haltung, Verhalten und Umwelt zeigten. Danach bevorzugten bei einer Raumtemperatur von 16 bis 18 °C die Tiere zum Liegen einen Gitterboden im Vergleich zur Tiefstreu. Ein anderer Wahlversuch demonstrierte, dass sich abgesetzte Kaninchen bei der Wahl zwischen verschieden großen Boxen (freiwillig) in der kleinsten Box zusammendrängten, so dass Besatzdichten von 60 bis 70 Tieren pro m2 entstanden. Diese Befunde verdeutlichen, dass die Entwicklung und Bewertung der Kaninchenhaltung weiterhin wissenschaftlich begleitet werden muss, wobei neben Verhaltensuntersuchungen unbedingt Analysen zur Tiergesundheit (Sterblichkeit, Krankheitsgeschehen) stattfinden müssen.
 
 

Referenz

reh. ""Welfare" in der Kaninchenhaltung." Online-Beitrag. 4. Sep 2006 22:22. Kaninchenwissen.
8. Jun 2023 00:34. http://www.kaninchenwissen.de/knowledge/kb_show.php?id=21.

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