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Autor: Prof. Dr. Steffen Hoy, Justus-Liebig-Universität Gießen
Die Haltung von Tieren, insbesondere auch die von Kaninchen, wird häufig sehr emotional diskutiert. „Welfare“ spielt dabei eine große Rolle, wobei oft nicht klar zu sein scheint, was darunter zu verstehen ist. Auf dem 8. Weltkongress für Kaninchen im Jahre 2004 in Mexiko wurde eine Rangfolge der Kriterien für „Welfare“ definiert. Danach ist der wichtigste Welfare-Indikator für eine tiergerechte Haltung eine niedrige (möglichst natürlich keine), unvermeidbare Sterblichkeit. An zweiter Stelle folgt eine geringe, unvermeidliche Erkrankungshäufigkeit. Dies schließt möglichst geringe Prozentsätze infektiös und nicht infektiös bedingter Krankheiten wie auch das weitgehende Freisein von Verletzungen und anderen vermeidbaren Schäden ein.
Nach § 2a ist das zuständige Bundesministerium ermächtigt, die Anforderungen an die Unterbringung der Tiere, den Transport, das Stallklima, die Fütterung und Pflege usw. genauer zu bestimmen und Verordnungen zu erlassen (sogenannter Ermächtigungs-Paragraf). Während für die Legehennen und die Kälber derartige Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren, gibt es für die Haltung von Rasse-Kaninchen bzw. Wirtschafts-Kaninchen bislang keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. In einer Kommission des Europarates, in dem alle europäischen Länder vertreten sind, wird seit Jahren versucht, detaillierte Haltungsvorgaben zu erarbeiten, die zukünftig dann in nationales Recht der einzelnen Länder umgesetzt werden müssten. Bislang gehen die Meinungen vor allem zwischen den skandinavischen Ländern und den südeuropäischen Ländern bezüglich der tierschutzrechtlichen Vorgaben so weit auseinander, dass noch keine Einigung erzielt wurde.
Anforderungen existieren allerdings hinsichtlich des Transportes von Kaninchen, die in der Tierschutz-Transportverordnung aus dem Jahre 1997 festgelegt sind.
Die Haltung von Kaninchen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Tierschutzes bedeutet
Die generellen Anforderungen an die Haltung von Kaninchen sind im folgenden zusammengefasst.
Hinsichtlich des Beschäftigungsangebots liegen einige neue Ergebnisse vor (z.T. auf dem Weltkongress in Mexiko 2004 vorgestellt), wonach Holzstücke in den Boxen keinen negativen Einfluss auf die Leistungen der Tiere haben, aber zu weniger Verhaltensstörungen führen. Welfare-"freundliche" Haltungen mit einer erhöhten Kunststoff-Plattform und Knabbermaterial haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mast- und Schlachtleistung der Tiere.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass
Auf dem Kongress in Mexiko wurden ungarische Ergebnisse aus Wahlversuchen mit Kaninchen vorgestellt, die das Zusammenspiel von Haltung, Verhalten und Umwelt zeigten. Danach bevorzugten bei einer Raumtemperatur von 16 bis 18 °C die Tiere zum Liegen einen Gitterboden im Vergleich zur Tiefstreu. Ein anderer Wahlversuch demonstrierte, dass sich abgesetzte Kaninchen bei der Wahl zwischen verschieden großen Boxen (freiwillig) in der kleinsten Box zusammendrängten, so dass Besatzdichten von 60 bis 70 Tieren pro m2 entstanden. Diese Befunde verdeutlichen, dass die Entwicklung und Bewertung der Kaninchenhaltung weiterhin wissenschaftlich begleitet werden muss, wobei neben Verhaltensuntersuchungen unbedingt Analysen zur Tiergesundheit (Sterblichkeit, Krankheitsgeschehen) stattfinden müssen.
Die Haltung von Tieren, insbesondere auch die von Kaninchen, wird häufig sehr emotional diskutiert. „Welfare“ spielt dabei eine große Rolle, wobei oft nicht klar zu sein scheint, was darunter zu verstehen ist. Auf dem 8. Weltkongress für Kaninchen im Jahre 2004 in Mexiko wurde eine Rangfolge der Kriterien für „Welfare“ definiert. Danach ist der wichtigste Welfare-Indikator für eine tiergerechte Haltung eine niedrige (möglichst natürlich keine), unvermeidbare Sterblichkeit. An zweiter Stelle folgt eine geringe, unvermeidliche Erkrankungshäufigkeit. Dies schließt möglichst geringe Prozentsätze infektiös und nicht infektiös bedingter Krankheiten wie auch das weitgehende Freisein von Verletzungen und anderen vermeidbaren Schäden ein.
Welfare-Indikatoren zur Beurteilung von Tierhaltungen (nach VERGA 2000 und Hoy 2004)
- Sterblichkeit
keine oder niedrige (unvermeidbare) Sterblichkeit - Gesundheitsstatus/Krankheitshäufigkeit
niedrige (unvermeidbare) Krankheitshäufigkeit
möglichst geringe Häufigkeiten infektiös und nicht infektiös bedingter Krankheiten
weitgehendes Freisein von Verletzungen und anderen vermeidbaren Schäden - Physiologie
physiologische Kenngrößen (Hormon-Konzentrationen, Herzfrequenz, immunologische Reaktionen) im Normbereich - Verhalten
arttypisches Verhalten
keine Verhaltensabweichungen oder gar Verhaltensstörungen
Reaktionen auf Verhaltenstests - Leistungsdaten
Zunahmen, Milchleistung
Futterverwertung
Fruchtbarkeitsleistung
Tierschutz in der Kaninchenhaltung
Für die Kaninchenhaltung gilt - wie auch für die Haltung anderer Nutz-, Heim-, Begleit- oder Zootiere - das Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1998 (bisher mehrmals aktualisiert). Dieses Gesetz ist in vielen Punkten relativ allgemein gehalten. Maßgeblich für alle Tiere sind die Paragrafen 1 und 2. In § 1 heißt es:Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2).
Nach § 2a ist das zuständige Bundesministerium ermächtigt, die Anforderungen an die Unterbringung der Tiere, den Transport, das Stallklima, die Fütterung und Pflege usw. genauer zu bestimmen und Verordnungen zu erlassen (sogenannter Ermächtigungs-Paragraf). Während für die Legehennen und die Kälber derartige Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren, gibt es für die Haltung von Rasse-Kaninchen bzw. Wirtschafts-Kaninchen bislang keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. In einer Kommission des Europarates, in dem alle europäischen Länder vertreten sind, wird seit Jahren versucht, detaillierte Haltungsvorgaben zu erarbeiten, die zukünftig dann in nationales Recht der einzelnen Länder umgesetzt werden müssten. Bislang gehen die Meinungen vor allem zwischen den skandinavischen Ländern und den südeuropäischen Ländern bezüglich der tierschutzrechtlichen Vorgaben so weit auseinander, dass noch keine Einigung erzielt wurde.
Anforderungen existieren allerdings hinsichtlich des Transportes von Kaninchen, die in der Tierschutz-Transportverordnung aus dem Jahre 1997 festgelegt sind.
Die Haltung von Kaninchen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Tierschutzes bedeutet
- keine höhere als eine unvermeidbare Verlustrate (Sterblichkeit)
- unverletzte Körper und ein guter Gesundheitszustand (nicht mehr als unvermeidbare Erkrankungsfälle)
- ein artspezifisches Verhalten der Hauskaninchen
- eine körperliche Entwicklung der Tiere entsprechend Alter und Geschlecht sowie
- Leistungen im Normbereich der Art bzw. Rasse (verändert nach Swenshon 1997 und Lange 1998).
Die generellen Anforderungen an die Haltung von Kaninchen sind im folgenden zusammengefasst.
- keine Schmerzen, keine vermeidbaren Leiden und keine Verletzungen bedingt durch das Haltungssystem (Boden, Wände, Ausstattung)
- Schutz vor Ekto- und Endoparasiten sowie (bei Freilandhaltung) vor natürlichen Feinden
- Versorgung mit Futter und Wasser entsprechend dem Bedarf (zumindest Wasser zur freien Aufnahme)
- Schutz vor schädlichen Klimaeinflüssen
- Ableitung von Gasen, Staub und pathogenen Keimen aus dem Kaninchen-Stall
- Trennung der Tiere von ihren Exkrementen durch einen perforierten Boden - wo immer möglich (vor allem bei der intensiven Haltung)
- Bewirtschaftung der Haltung/des Stalles/des Abteiles zumindest in zeitlichen Abständen nach dem "Alles raus - Alles rein"-Prinzip mit zwischengeschalteter Reinigung und Desinfektion
- Nutzung von Beschäftigungsmaterial (Knabberhölzer, Stroh zur Beschäftigung, zweite Haltungsebene), um die Haltung vor allem bei einstreuloser Aufstallung auf perforiertem Boden anzureichern
- sachkundiger Umgang mit den Tieren (sicheres und schnelles Fangen - kein Erschrecken, keine Verletzungen)
Hinsichtlich des Beschäftigungsangebots liegen einige neue Ergebnisse vor (z.T. auf dem Weltkongress in Mexiko 2004 vorgestellt), wonach Holzstücke in den Boxen keinen negativen Einfluss auf die Leistungen der Tiere haben, aber zu weniger Verhaltensstörungen führen. Welfare-"freundliche" Haltungen mit einer erhöhten Kunststoff-Plattform und Knabbermaterial haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mast- und Schlachtleistung der Tiere.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass
- Beschäftigungsmaterial (Stroh, Heu, Knabbermaterial o.ä.) zu einer tierfreundlichen Haltung gehört, allerdings
- auch hygienische Aspekte dabei zu berücksichtigen sind (Aufhängen des Knabberholzes).
Auf dem Kongress in Mexiko wurden ungarische Ergebnisse aus Wahlversuchen mit Kaninchen vorgestellt, die das Zusammenspiel von Haltung, Verhalten und Umwelt zeigten. Danach bevorzugten bei einer Raumtemperatur von 16 bis 18 °C die Tiere zum Liegen einen Gitterboden im Vergleich zur Tiefstreu. Ein anderer Wahlversuch demonstrierte, dass sich abgesetzte Kaninchen bei der Wahl zwischen verschieden großen Boxen (freiwillig) in der kleinsten Box zusammendrängten, so dass Besatzdichten von 60 bis 70 Tieren pro m2 entstanden. Diese Befunde verdeutlichen, dass die Entwicklung und Bewertung der Kaninchenhaltung weiterhin wissenschaftlich begleitet werden muss, wobei neben Verhaltensuntersuchungen unbedingt Analysen zur Tiergesundheit (Sterblichkeit, Krankheitsgeschehen) stattfinden müssen.